Gaspreise

Die hohen Gaspreise und ihr Zustandekommen sind für viele Verbraucher nach wie vor ein Rätsel. Aus diesem Grund hatten viele Gaskunden gegen die angekündigten Preiserhöhungen im September und Oktober 2008 geklagt. Denn eine Möglichkeit, sich gegen den hohen Gaspreis zu wehren, ist der Widerspruch nach § 315 des BGB. Hierbei verweist der Kläger auf unbilligen Wettbewerb.

Nach aktuellem Richterspruch des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe vom 19. November sind die Gasanbieter dennoch zu keiner detaillierten öffentlichen Preisgabe ihrer Preiskalkulation verpflichtet. Da den Gasanbieter hier das Recht auf Geheimhaltung der Firmendaten verfassungsrechtlich eingeräumt bleiben muss, müssen die Verbraucher die Gaspreise vorerst einmal hinnehmen.

Begründung – die Öl-Gaspreiskoppelung

Die Gasanbieter geben bei Ihren Gaspreiserhöhungen häufig gestiegene Beschaffungskosten als Begründung an. Dahinter steht die in den sechziger Jahren eingeführte Öl-Gaspreiskoppelung. Gemeint ist damit die Bindung des Gaspreises an den Ölpreis. Hintergrund war in der Vergangenheit die Sicherstellung der Gasförderung. Durch die Bindung an den Ölpreis sollte gewährleistet werden, dass sich die Gasförderung auch rentiert.

Mittlerweile ist das Geschäft mit Erdgas durchaus lukrativ, so dass die Öl-Gaspreisbindung längst ihrer Notwendigkeit entbehrt. Da sie auch auf keiner gesetzlichen Grundlage fundiert, mehren sich die Stimmen, die eine Abschaffung der Preisbindung fordern.

Initiative liegt beim Bundeskartellamt

Auch bei den zuletzt geführten Klagen der Gaskunden, wurde die nicht transparenten Beschaffungskosten kritisiert. Da das Bundeskartellamt eine Missbrauchsklage gegen die Gasnetzbetreiber in Deutschland geführt hat, wird es zukünftig wohl so kommen, dass die Gasanbieter ihre Preiskalkulation vor dem Kartellamt rechtfertigen müssen. Ein erster Erfolg konnte bereits erzielt werden. Über 30 Anbieter, gegen die das Bundeskartellamt ein Missbrauchsverfahren geführt hat, haben sich zu einem Vergleich bereit erklärt. Demnach sollen die Anbieter vorzeitig ihre Gaspreise senken oder eine Entschädigungszahlung leisten.

Gaspreis – so setzt er sich zusammen  

Der Gaspreis, den letztendlich der Kunde bezahlt, setzt grob sich zusammen aus:

  • Importpreis – Kosten für den Kauf vom Exporteur
  • Netzgebühr – zu entrichten an die Netzbetreiber
  • Veranschlagte Gewinnmarge des Anbieters

Einen günstigen und guten Gaspreis bei Ihren finden Sie am besten mit dem Tarifrechner für Gas.